Ärztliche Begutachtung
Ärztliche Begutachtung
Das Jobcenter Region Hannover betreut seit 2005 die Menschen in der Region Hannover, die Grundsicherungsleistungen erhalten. In der gesamten Region Hannover erhalten etwa 112 000 Menschen diese Unterstützung. Über 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an 20 Standorten der Region vor Ort dafür tätig. Ihre Aufgabe ist es, Menschen individuell und persönlich zu beraten und zu fördern. Ziel ist, dass die erwerbfähigen Kundinnen und Kunden wieder die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts erreichen. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Das Jobcenter Region Hannover (Auftraggeberin, im Folgenden AG) verfolgt mit dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Deckung des Bedarfs an ärztlicher Begutachtung von Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen. Wenn den Bezieher*innen gesundheitliche Probleme die Arbeitssuche oder die Arbeit erschweren, kann das Jobcenter Region Hannover die/den Auftragnehmer/in (im Folgenden AN) bitten, diese zu begutachten (der Kundenkreis der Rehabilitanden/Schwerbehinderte ist dabei ausgenommen). Dabei geht es ausschließlich um körperliche oder psychische Beschwerden, die sie so einschränken, dass sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Die Tätigkeit umfasst zu einem geringeren Anteil die Untersuchung (umfänglich oder symptombezogen) und Begutachtung der vom Jobcenter Region Hannover zugewiesenen Personen bzw. mit größerem Anteil die Erstellung von Gutachten nach Aktenlage. Die Entscheidung der Gutachtenart obliegt dem AN. Bieter können Institutionen im gesundheitlichen Kontext (z.B. medizinische Dienste) oder nieder-gelassene Ärzte mit eigenen Praxisräumen im Raum Hannover sein. Die durchführenden Personen sind Fachärzt*innen im Bereich Innere Medizin oder Allgemeinmedizin. Eine Zusatzqualifikation in Arbeitsmedizin oder Sozialmedizin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Konkrete Angaben zum Leistungsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Bieterkommunikation wird ebenfalls ausschließlich über das Vergabeportal geführt. Bieterfragen sind bis eine Kalenderwoche vor Ende der Angebotsfrist zugelassen. Einzureichende Unterlagen • Eigenerklärung der Bieter zur Qualifikation (inkl. Referenzen als Gutachter) • Kurzdarstellung der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit der Praxis (formlos) • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (besondere Datenschutz)