Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
1. Die Vermarktungsflächen befinden sich auf dem Voslapper Groden, einer eingedeichten Fläche des ehemaligen Voslapper Watts zwischen Geniusdeich im Süden und Hooksiel im Norden. Bei der damaligen Aufspülung des Grodens handelte es sich um eine Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Gewinnung von Industrieflächen für massengutverarbeitende Betriebe. In der Zeit von April 1971 bis Dezember 1974 wurde das Voslapper Watt in einer Größe von ca. 1.500 ha aufgespült und mit dem Neuen Voslapper Seedeich (Länge: 11 km) abgeschlossen. 2. Die Vermarktungsflächen bestehen aus zwei räumlich voneinander abgegrenzten Grundstücken im Bereich des Industriegebiets. Sie sind in dem beigefügten Lageplan mit den Bezeichnungen VGN 2 und VGN 3b gekennzeichnet. 2.1 Bei der Fläche VGN 3b handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Fläche mit einer Größe von ca. 200.000 m², welche bislang nicht gewerblich genutzt worden ist. Die Fläche VGN 3b bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/33 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19). Es kann darüber verhandelt werden, den sich aktuell noch auf der Fläche VGN 3b befindlichen Verkehrsweg zu verschwenken, so dass dieser außerhalb des zukünftigen Ansiedlungsgrundstücks verlaufen wird. 2.2 Die Fläche VGN 2 mit einer Größe von ca. 200.000 m² bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/29 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19) und ist ebenfalls bislang überwiegend nicht gewerblich genutzt worden. Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich aktuell ein gewerblich genutztes Gebäude. Auch befinden sich auf der Fläche Verkehrswege. Das Gebäude wird bis zur Übergabe der Fläche an den/die im Rahmen dieses Verfahrens ermittelten Ansiedler vollständig zurückgebaut werden. Die Verkehrswege werden an den/die neuen Ansiedler übergeben. 3. JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen. 4. Auf den hier gegenständlichen Vermarktungsflächen hat der jeweilige (dann) Ansiedler eine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 des Informationsmemorandums zu realisieren. Die Ansiedlung hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen: a) Verpflichtung zur Nutzung des jeweiligen Ansiedlungsgrundstücks mit einer Zweckbestimmung, die einem Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien zuzuordnen ist und b) Verpflichtung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb der entsprechenden Bauwerke und Anlagen, c) Verpflichtung zur Zahlung eines Mindest-Flächenentgelts i.H.v. 5,52 EUR/m²/Jahr (wertgesichert auf Grundlage des VPI). Im Laufe der Verhandlungen erhalten die Bieter einen Muster-Grundstücksvertrag. Dieser wird weitere nicht verhandelbare Mindestbedingungen enthalten. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des jeweiligen Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein. 5. Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen. Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweiligen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.