Healthy Hub 2026
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Gesucht werden in diesem siebten Wettbewerb der Auftraggeberinnen: Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen mit engem Versorgungsbezug nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen. Die gesuchten Versorgungslösungen können hybride sein und klassische sowie digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen darstellen. Weitere Anforderungen an die gesuchten Versorgungslösungen: - Nachweis eines durchdachten und nachvollziehbaren Versorgungspfads bzw. eines durchdachten und nachvollziehbaren Gesamtversorgungskonzepts („Patientenreise“), in dem die Versorgungslösung z.B. im Rahmen eines Versorgungsvertrages ggf. mit weiteren Leistungserbringern in Versorgungsprozesse eingebettet und/oder sektorübergreifend dargestellt wird. - Bei einem notwendigen Einbezug Dritter (z. B. bestimmter Leistungserbringergruppen oder Managementgesellschaften) in die Versorgungslösung soll dargestellt werden, wie verbindlich ggf. vorhandene Kontakte zu diesen Dritten sind. Die Verbindlichkeit sollte z.B. anhand einer Absichtserklärung (LOI) oder eines Vertrages nachgewiesen werden. - Es muss sich um Versorgungslösungen handeln, die zum Einsatz bei den Versicherten der Auftraggeberinnen zum Zwecke der Gesundheitsversorgung geeignet sind. Ausschließlich technische Plattformen oder andere lediglich zum Management von administrativen Prozessen geeignete Lösungen sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. - Die Versorgungslösung muss die Effektivität und Effizienz in der Versorgung verbessern. - Die Versorgungslösung geht dabei über die übliche Regelversorgung hinaus. - Auch der Nutzen und Innovationsgehalt der Versorgungslösung für die Versicherten der Auftraggeberinnen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge. - Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V, sofern sie schon gelistet sind, sich im Antragsverfahren befinden oder Hersteller dies planen. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V zusätzlich zu weiteren Gesundheitsleistungen eingesetzt werden soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag. Der Nachweis hätte dann wie oben beschrieben zu erfolgen. - Ebenfalls nicht gesucht werden Angebote aus dem Bereich der Primärprävention nach §20 SGB V. Ferner gilt: - Gesucht werden ausschließlich Versorgungslösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende der Bewerbungsfrist den Reifegrad für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, besitzen. Ggf. müssen bereits besondere regulatorische Rahmenbedingungen – etwa eine Zertifizierung als Medizinprodukt – erfüllt sein. Gerne darf das Produkt/die Lösung auch schon Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen. - Geschäftsmodelle, die darauf basieren, lediglich Daten zu gewinnen und / oder diese anschließend zu veräußern, kommen für eine Auswahl von vorneherein nicht in Betracht. - Leistungen, die lediglich dazu dienen, interne Abläufe der Kassen zu optimieren, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnden Angebote: Auf der Grundlage der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sogenannten "Pitch" eingeladen. Weitere Informationen sind auf der Website: https://www.healthy-hub.de/wettbewerb-und-auswahlverfahren.html zu finden.