Rahmenvertrag Fahrradleasing
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen dieser Vereinbarung soll den Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung Schmalkalden gemäß TV Fahrradleasing die Möglichkeit eröffnet werden, Fahrräder im Wege des Leasings sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke zu nutzen, einschließlich der damit verbundenen Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartungs- und Reparaturleistungen, das Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Online-Portals. Mit der Einführung des Fahrradleasings möchte die Stadtverwaltung Schmalkalden zugleich einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten sowie zum Klima- und Umweltschutz leisten und Anreize für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität schaffen. Der Auftraggeber beschäftigt ca. 200 grundsätzlich anspruchsberechtigte Tarifbeschäftigte. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Auf Grundlage einer im Vorfeld durchgeführten Interessenabfrage wird von einer geschätzten Abnahmemenge von 30 Fahrrädern ausgegangen. Die verbindliche Höchstabnahmegrenze der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 95 Fahrräder. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf einer bestimmten Anzahl von Fahrrädern oder auf das Erreichen der geschätzten Abnahmemenge besteht nicht. Ebenso begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge.