Verkehrssicherung
Verkehrssicherung
Für die Durchführung des Neubaus der U-Bahn Linie U5 sind temporäre Verkehrsführungen einschließlich der hierfür erforderlichen Verkehrszeichenpläne, Umleitungsführungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum zu planen, zu genehmigen, einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Abschluss der Maßnahme zurückzubauen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Verkehrszeichen- und Verkehrsführungsplänen einschließlich erforderlicher fahrgeometrischer Prüfungen, die Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen und Behörden sowie die Vorbereitung und Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen und sonstiger Genehmigungen. Darüber hinaus sind Planungen für Umleitungs- und Hinweisbeschilderungen zu erstellen und die hierfür erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse durchzuführen. Die bauliche Umsetzung umfasst die Lieferung, Einrichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Unterhaltung und Anpassung sämtlicher zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung erforderlicher Einrichtungen. Hierzu gehören insbesondere temporäre Schutzeinrichtungen, Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, provisorische Fahrbahnmarkierungen sowie transportable Lichtsignalanlagen einschließlich der erforderlichen Steuerungs-, Detektions- und Kommunikationseinrichtungen. Die Leistungen umfassen ferner die Programmierung, Einrichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb, die Überwachung und die Anpassung temporärer Lichtsignalanlagen sowie deren Koordinierung mit benachbarten eigener Lichtsignalanlagen. Während der gesamten Ausführungsdauer sind regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Verkehrsführungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen und signaltechnischen Einrichtungen an geänderte Verkehrs- und Bauabläufe anzupassen. Sofern zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich, sind zudem Winterdienstleistungen einschließlich des Räumens und Streuens der im Rahmen der bauzeitlichen Verkehrsführung genutzten Verkehrsflächen durchzuführen. Die Leistungen werden überwiegend auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen erbracht. Dabei sind die einschlägigen technischen Regelwerke und Richtlinien, insbesondere die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bei signalisierten Verkehrsführungen sowie weitere einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab September 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).