Wechsel Gaszähler Turnus
Konventioneller Gaszählerwechsel Turnus
Der Auftrag ist in mehrere Lose unterteilt. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 27 Abs. 1 SektVO Gebrauch und beschränkt die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann. Ein Bieter kann den Zuschlag für höchstens ein Los erhalten. Die Wertung der Angebote erfolgt losweise anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Ergibt die losweise Wertung, dass ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfolgt die Zuschlagszuteilung unter Beachtung der vorgenannten Zuschlagsbeschränkung nach objektiven und nichtdiskriminierenden Zuteilungsregeln. Danach erhält der betreffende Bieter grundsätzlich den Zuschlag für das Los, bei dem der Abstand seines Angebots zum nächstplatzierten wertungsfähigen Angebot am größten ist. Maßgeblich ist der Abstand in Wertungspunkten; bei reiner Preiswertung ist der absolute Preisabstand maßgeblich. In den weiteren Losen, in denen dieser Bieter ebenfalls erstplatziert ist, rückt der jeweils nächstplatzierte wertungsfähige Bieter nach, sofern dessen Angebot die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt und kein Ausschlussgrund vorliegt. Besteht bei der Anwendung der Zuteilungsregeln ein Gleichstand, gelten die in den Vergabeunterlagen festgelegten Gleichstandsregelungen. Die Einzelheiten zur Zuschlagsbeschränkung, zur Zuteilung bei Mehrfachbestplatzierung, zu Gleichständen und zur Dokumentation der Zuschlagsentscheidung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Konventioneller Gaszählerwechsel Turnus
Der Auftrag ist in mehrere Lose unterteilt. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 27 Abs. 1 SektVO Gebrauch und beschränkt die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann. Ein Bieter kann den Zuschlag für höchstens ein Los erhalten. Die Wertung der Angebote erfolgt losweise anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Ergibt die losweise Wertung, dass ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfolgt die Zuschlagszuteilung unter Beachtung der vorgenannten Zuschlagsbeschränkung nach objektiven und nichtdiskriminierenden Zuteilungsregeln. Danach erhält der betreffende Bieter grundsätzlich den Zuschlag für das Los, bei dem der Abstand seines Angebots zum nächstplatzierten wertungsfähigen Angebot am größten ist. Maßgeblich ist der Abstand in Wertungspunkten; bei reiner Preiswertung ist der absolute Preisabstand maßgeblich. In den weiteren Losen, in denen dieser Bieter ebenfalls erstplatziert ist, rückt der jeweils nächstplatzierte wertungsfähige Bieter nach, sofern dessen Angebot die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt und kein Ausschlussgrund vorliegt. Besteht bei der Anwendung der Zuteilungsregeln ein Gleichstand, gelten die in den Vergabeunterlagen festgelegten Gleichstandsregelungen. Die Einzelheiten zur Zuschlagsbeschränkung, zur Zuteilung bei Mehrfachbestplatzierung, zu Gleichständen und zur Dokumentation der Zuschlagsentscheidung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.