Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse