Sächsischer Landtag Sanierung und Erweiterung
Sächsischer Landtag Sanierung und Erweiterung
Der Sächsische Landtag wird durch das Landesparlament des Freistaats Sachsen genutzt. Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Tragwerksplanungsleistungen gemäß HOAI 2013 § 49 ff. i. V. m. Anlage 14, LPH 2 bis 6 (+8) für die Interimsunterbringung, den Umbau und die Erweiterung des Sächsischen Landtages. Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Teilbaumaßnahmen: — Teilobjekt 1 - Interimsunterbringung, — Teilobjekt 2 - Sanierung/Umbau Bestandsgebäude, Barrierefreiheit, Nutzungs- komfort, — Teilobjekt 3 - Erweiterungsneubau, Baukörper im Innenhof, — Teilobjekt 4 - Sanierung Vorplatz (nicht Teil des VgV-Verfahrens Tragwerksplanung). Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Gesamtkostenrahmen beträgt 57,8 Mio. EUR brutto für die KG 200-700. Hiervon entfallen für: — TO 1 Interimsunterbringung auf KG 300 ca. 9 000 000,00 EUR brutto, auf KG 400 ca. 3 600 000,00 EUR brutto, — TO 2 Sanierung auf KG 300 ca. 5 000 000,00 EUR brutto, auf KG 400 ca. 9 000 000,00 EUR brutto, — TO 3 Sanierung auf KG 300 ca. 7 200 000,00 EUR brutto, auf KG 400 ca. 5 300 000,00 EUR brutto. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.