Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen nach HOAI Objektplanung - Ingenieurbauwerke und Fachplanung - Technische Ausrüstung in 2 Losen

Deadline:8 Jun 2026, 10:00

Tender information
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
MN3166/26
Estimated value
€30,000,000
Contract type
Framework agreement
Duration
01/07/2026 - 30/06/2031
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen.

Planungsleistung NRM - Sparten Strom, Trinkwasser, Gas

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen

Planungsleistung Mainova - Wärme

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in der Sparte Fernwärme für die Medien Heizwasser und Dampf. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 600. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen & -stationen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 100.

Buyer
Mainova AG
buyer-email@mail.com
organization number

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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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27 Apr - Publication date
8 Jun - Deadline
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