Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen nach HOAI Objektplanung - Ingenieurbauwerke und Fachplanung - Technische Ausrüstung in 2 Losen
Planungsleistung NRM - Sparten Strom, Trinkwasser, Gas
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen
Planungsleistung Mainova - Wärme
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in der Sparte Fernwärme für die Medien Heizwasser und Dampf. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 600. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen & -stationen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 100.