Rahmenvereinbarung Lieferung von qPCR-Testkits zur molekularischen Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest "ASP-PCR-Testkits"
Rahmenvereinbarung Lieferung von qPCR-Testkits zur molekularischen Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest "ASP-PCR-Testkits"
Die Leistungen des Rahmenvertragspartners umfassen insbesondere: Geliefert werden originalverpackte qPCR-Testkits, die zum Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest mittels einer real-time (quantitative) Polymerase-Chain-Reaction in den Matrices EDTA-Blut, Tupfer, Geweben und Knochen in nachfolgend beschriebenem Umfang geeignet und zur Verwendung in Deutschland gemäß § 11 Abs. 2 TierGesG zugelassen sind. Eine Reaktionsdauer von bis zu 70 Minuten wird als Mindestanforderung vorausgesetzt. Diese Zeitdauer ergibt sich aus der notwendigen schnellen und taggleichen ASP-Diagnostik in Verbindung mit der vorhandenen Laborausstattung, dem vorhandenen Laborpersonal und der Tatsache, dass bis zu 800 Proben am Tag untersucht werden müssen. Die ASP-Diagnostik ist nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Ergebnisse der Proben, vor allem positive Ergebnisse müssen den Auftraggebern des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) schnellst möglichst zur Verfügung gestellt werden, damit entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung eines Seuchenausbruchs eingeleitet werden können. Die Freigabe der Chargen gemäß § 32 TierImpfStV muss vorliegen. Ein qPCR-Testkit darf nicht weniger als 96 Reaktionen und nicht mehr als 480 Reaktionen beinhalten. Die Haltbarkeit der gelieferten qPCR-Testkits muss ab Auslieferung 8 Monate betragen. Der Auftraggeber sieht eine Mindestabnahmemenge von 30.000 Reaktionen vor. Es ist davon auszugehen, dass die Abnahme für die Laufzeit 250.000 Reaktionen nicht überschreitet, wobei eine Lieferverpflichtung des Auftragnehmenden jedoch kein Anspruch auf Abnahme über die Mindestabnahme hinaus besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Ziffer 5.1.11 dieser Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehenden Unterlagen. Die Anforderungen sind durch das Leistungsbestimmungsrecht des LLBB gedeckt. Ein Wettbewerb ist auch mit diesen Anforderungen gewährleistet.