Sanierung und Erweiterung Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld ● Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Sanierung und Erweiterung Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld ● Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 + 5 + 6 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS]erforderlich werden wird) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.