TNW_TGA_Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal_Teilsanierung der Verbandskläranlage Nittenau
TNW_TGA_Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal_Teilsanierung der Verbandskläranlage Nittenau
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal beabsichtigt die Teilsanierung der Verbandskläranlage Nittenau. Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal betreibt mit seinen Mitgliedskommunen Bruck in der Oberpfalz, Bodenwöhr und Nittenau eine Verbandskläranlage in einer Ausbaugröße von 43.000 Einwohnwerten. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2024. Für die erneute Erlangung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung gesammelter Abwässer wurde in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt der Handlungs- und Sanierungsbedarf der Bauwerke und Anlagen festgestellt. Auf Grundlage dieser Feststellungen (Ergebnisse Konzeptstudie) müssen die Planungen erfolgen und die Antragsunterlagen eingereicht werden. Bis zur Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wurde dem Zweckverband eine beschränkte Erlaubnis erteilt. Genehmigungsfähige Antragsunterlagen nach WPBV sind der zuständigen Fachstelle/Behörde demnach bis spätestens 30.09.2026 einzureichen. Parallel zur Sanierungsplanung findet die Fortschreibung der Überrechnung der Regenentlastungsanlagen des Abwasserzweckverbandes statt. Der errechnete Mischwasserzufluss zur Kläranlage ist vom Sanierungsplaner für die Bemessung (Bemessungszufluss) zu beachten. Bemessungsansätze sind generell mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Planungsziele: - Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planung und Einreichung der prüffähigen Antragsunterlagen (Zeitpunkt steht aktuell aus; vgl. Zeitplan unten bzw. Planungsziele im Vertrag) - Planung unter der Berücksichtigung, dass die Betriebssicherheit während der Bauarbeiten gegeben ist. - Bauwerke müssen so geplant werden, dass diese wirtschaftlich gebaut und auch betrieben werden können und die Betriebssicherheit dauerhaft sichergestellt ist. Die Funktionalität steht im Vordergrund. - Bauwerke müssen so geplant werden, dass die Reinigungs- und Überwachungsziele eingehalten werden und die verschiedenen Reinigungsstufen untereinander funktionieren (Verfahrenstechnische Berechnung der Kläranlage, sowie hydraulische Bemessung und Nachweisführung). Folgende Bauwerke/Anlagenteile bedürfen einer Instandsetzung oder einer Erneuerung: - Ersatzneubau Sand-/Fettfang - Ersatzneubau oder Instandsetzung Vorklärbecken - Phosphateliminationsanlage: Ersatzlieferung der Phosphat-Fällmitteltanks - Neubau eines Bio-P-Beckens - Neubau eines Funktionsgebäudes zur Unterbringung der Gebläsestationen / Kompressoren - Neubau eines Belebungsbeckens und Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Belebungsbecken - Neubau einer Ablaufmengenmessung Kosten Laut einer ersten Kostenschätzen betragen die Investitionskosten (KG 200-700) ca. 5,88 Mio. EUR netto. Von den geschätzten Investitionskosten entfallen ca. 3,6 Mio. EUR netto auf baulichen und 1,19 Mio. EUR netto auf die technischen Maßnahmen. Zeitplan Stufe 1: LP1 und LP2 - Abschluss LP2: Mitte Q3 2027 Stufe 2: LP3 - Abschluss LP3: Mitte Q2 2028 Stufe 3: LP 5 bis 7 - Abschluss LP7: Q1 2029 Stufe 4: LP8 und LP 9 - Baubeginn Ab Q2 2029 Fertigstellung Q4 2030. Leistungsumfang Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 sowie 5-9 folgender Leistungsbilder vergeben: - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Zudem werden noch Besondere Leistungen vergeben.