Geophysikalische Begleitung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP“ (GeophysB 2026)
„Geophysikalische Begleitung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP“ (GeophysB 2026)
Hintergrund & Zweck Dem BSH kommt die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die zentrale Voruntersuchung von Flächen für die Errichtung u. den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Die Nutzung dieser Flächen zur Gewinnung von Windenergie u. das damit zusammenhängende Recht auf Netzanschluss werden anschließend öffentlich ausgeschrieben. Hierfür werden die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen den Teilnehmern der Ausschreibung über das PINTA Portal (https://pinta.bsh.de) zur Verfügung gestellt. Ziel der Voruntersuchungen des BSH ist es gemäß § 9 Absatz 1 WindSeeG, den Teilnehmern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen u. einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Hierfür ist u.a. vorgesehen, dass eine geophysikalische Untersuchung (GeophysU) des Baugrunds durchgeführt wird. Der Hauptzweck der dazugehörigen geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist die Begleitung u. Überwachung der Untersuchung sowie deren Dokumentation, um die Einhaltung aller vertraglichen Standards u. Qualitätskriterien bei den Arbeiten des ausführenden Unternehmens im Rahmen der GeophysU zu gewährleisten. Durch die GeophysB ist sicherzustellen, dass auf Grundlage der Daten u. Ergebnisse der GeophysU u.a. die Eignung der untersuchten Flächen in der AWZ der Nordsee zur Errichtung von Offshore-Windparks beurteilt werden kann, u. die Daten u.Ergebnisse in vollständiger u. qualitätsgesicherter Form der Öffentlichkeit u. den Bieterinnen als Grundlage im Rahmen der Ausschreibung der Flächen für die Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt werden können. Es müssen sowohl bei der Projektvorbereitung, der Offshore-Datenaufnahme u. dazugehörigen Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten als auch bei der Datenbearbeitung u. Datenauswertung sowie der dazugehörigen Berichtserstellung u. Datenlieferung vertragliche Standards u. Qualitätskriterien eingehalten werden, deren Einhaltung durch die GeophysB gewährleistet werden muss. 1.2. Gegenstand Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung u. Überwachung der geophysikalischen Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks auf ausgewiesenen Untersuchungsgebieten gemäß FEP ab dem Untersuchungsjahr 2027. Die Begleitung u. Überwachung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeberin u. dem ausführendenden Unternehmen. Die Übernahme der Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben: - Vertretung der Auftragnehmerin als Offshore Client Representative - die Begleitung u. Überwachung der GeophysU, insbesondere o Teilnahme an auftragsbezogenen Besprechungen, fristgerechte Mitgestaltung der Projektvorbereitung u. des Projektablaufs o Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung u. Überwachung der Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens o Überprüfung u. Freigabe der Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte o Prüfung der gelieferten Datenpakete u. Produkte auf Vollständigkeit u. Qualität o Prüfung der gelieferten Dokumente inklusive Abnahmeempfehlung zu den gelieferten Abschlussberichten - Erstellung der dazugehörigen Dokumentation. Die Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhythmus. Für die Offshore-Begleitung u. Überwachung ist für die GeophysB eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen. Die Person ist in der Durchführung ihrer Aufgaben durch weiteres onshore Personal remote zu unterstützen. Für die allgemeine Projektdurchführung der GeophysU, die Durchführung der Offshore-Arbeiten u.die Lieferung der Datenpakete, Produkte u. Berichte sind die Fristen mit dem ausführenden Unternehmen vertraglich festgelegt. Für die Leistungserbringung der GeophysB sind diese Fristen als maßgeblich zu berücksichtigen. Siehe L.B.