Bewachungsleistung Lausitz-Kaserne in Doberlug-Kirchhain
Bewachungsleistung Lausitz-Kaserne in Doberlug-Kirchhain
Beschreibung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier die Bundeswehr-Liegenschaft Lausitz-Kaserne in Doberlug-Kirchhain. Anforderung: Die Liegenschaft ist in die Wachkategorie "A" - besonders schutzwürdige Anlage / Einrichtung - eingestuft. Zum Beginn der Bewachungsleistung (01.10.2027) ist eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzende Wachpersonal nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) derzeit nicht gefordert. Diese gesonderte Sicherheitsüberprüfung (SÜ-2 SabSchutz) ist für das einzusetzende Wachpersonal nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 jedoch direkt nach dem Zuschlag mit Vertragsbeginn zu beantragen. Bewachungsleistung: Dienstleistungskategorie 4 - Die Bewachungsleistung umfasst lediglich personelle Wachleistung unter Anwendung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw). Die Bewachung in der Liegenschaft erfolgt ohne den Einsatz von Dienst-Kfz und ohne Wachbegleithunden (Diensthunden). Die Bewachungsleistung ist zu erbringen mit bis zu 10 Wachpersonen (WP) je Schicht in 24 Stunden pro Tag und 7 Tagen die Woche im 12-Stunden-Schichtdienst und mit persönlich zugewiesener Waffe P8 oder dem bei der Bundeswehr (Bw) eingeführten Nachfolgemodell. Verlängerung: Mit Vertragsabschluss dieses Vertrages wird die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3 Jahre vereinbart.