Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung der Caracalla Therme und des Friedrichsbads in Baden-Baden
Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung der Caracalla Therme und des Friedrichsbads in Baden-Baden
Der Auftraggeber trifft folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 460672-2025. Die Stadt Baden-Baden gehört seit Juli 2021 gemeinsam mit 10 weiteren europäischen Kurorten zu den "Great Spa Towns of Europe" und ist damit Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Aus dem Status als UNESCO-Weltkulturerbe ergeben sich besondere Anforderungen an den Erhalt und die Nutzung der Thermen. Aus diesem Grund sind insbesondere bauliche Maßnahmen mit einem frühzeitigen erhöhten Abstimmungsbedarf mit der BKV, dem Land und weiteren Stellen (insbesondere der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Baden-Baden und dem Landesamt für Denkmalpflege) verbunden. Nach derzeitigem Stand liegen dem Vertragsmodell die folgenden Eckpunkte zugrunde: Der Auftragnehmer muss auf Grundlage seines baulichen Konzeptes, der Vorgaben der BKV sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben (insb. Denkmalschutz) die Caracalla Therme und die Anlagentechnik modernisieren und das Friedrichsbad instand setzen. Zudem sollen die Ziele des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für Landesliegenschaften 2030 vom 20.06.2023 berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Baurisiken, insbesondere zum Baugrund und zum Zustand der Bestandsgebäude. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beiden Thermen nach den Vorgaben seines betrieblichen Konzepts und den Vorgaben der BKV zu betreiben. Den Betrieb der beiden Thermen führt der Auftragnehmer auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer zahlt eine Pacht an den Auftraggeber bzw. erhält von diesem einen Zuschuss (falls es eine negative Pacht ist). Ggfs. erhält er einen einmaligen Baukostenzuschuss. Bei den Zuschüssen handelt es sich nicht um Zuwendungen i.S.d. §§ 23, 24 LHO BW. Zudem erhält der Auftragnehmer grundsätzlich die Besuchereinnahmen. Den genauen Umfang der verpachteten Grundstücke und Gebäude bzw. Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers wird der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren konkretisieren. Aktuell betreibt die Carasana GmbH beide Thermen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen den Umfang der o. g. Eckpunkte des Vertragsmodells zu ändern. Insbesondere wird die Verteilung der Kostenrisiken von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen während der Laufzeit des Pachtvertrages Gegenstand der Verhandlungen sein. Der Auftraggeber will mit den Bietern insbesondere über ein Kostenerstattungsprinzip für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Friedrichsbad verhandeln.