Betriebsamt / Fahrgestell & Aufbau für einen Hakenlift mit Transportmulde
Fahrgestell
Lieferung von 1 Stück Zweiachs-Frontlenkerfahrgestell mit einer angetriebenen Achse mit einem zul. Gesamtgewicht von mind. 18 t zum späteren Aufbau eines Hakenlifts. - Fahrzeugbreite: Maximal 2.550 mm (ohne Spiegel). - Gesamthöhe: Maximal 3.800 mm (inklusive aller Auf-, Um- und Anbauten wie Warnanlagen, Klimaanlage etc.). - Fahrerhausbreite: Maximal 2.495 mm, Innenhöhe zwischen 1.450 mm und 1.500 mm, Innenhöhe über Motortunnel zwischen 1.035 mm und 1.050 mm - Radstand maximal 4.900 mm zwischen Vorderachse und Antriebsachse - Gesamtlänge ohne Aufbau maximal 7.500 mm (maximale Stellplatzgröße) - Gesamtgewicht: Zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 18.000 kg. - Vorderachse maximal 8.000 kg - Antriebsachse maximal 13.000 kg Wassergekühlter Turbo-Dieselmotor mit Ladeluftkühlung, Leistung mindestens 310 kW (421PS) zur betriebssicheren Versorgung der Hydraulikanlage im Parallelbetrieb, Abgasnorm mind. Euro 6. Das Fahrzeug ist durch den Auftragnehmer von Los 1 zum Aufbauhersteller zu überführen und nach Abschluss der Aufbauarbeiten zugelassen und voll getankt auf dem Betriebshof Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße 76 zu liefern. Die TÜV/UVV-Abnahme aller Auf- und Anbauten ist entsprechend einzurechnen.
Lieferung und betriebsfertige Montage Aufbau
Bei Lieferung ist eine Ein-/Unterweisung des Fahrzeuges inkl. Aufbau durch den Auftragnehmer durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Der Auftragnehmer muss vor der Submission durch Referenzen einen vergleichbaren Aufbau vorstellen. Der Aufbau - Abrollkipper - ist vorgesehen für den Transport von Abrollbehälter mit einer maximalen Länge von 6.000 mm des Städtischen Betriebshofs. Der Aufbau ist geräuschoptimiert zu planen und zu konstruieren (RAL-UZ 53). Die erforderlichen Spezifikationen für die Ausstattung sind in einem gesonderten Schreiben zu formulieren, ebenso eventuelle von der vorliegenden Leistungsbeschreibung abweichende Ausstattungsdetails und technische Merkmale. Datenblätter, EG-Konformitätserklärung, Prospekte, TÜV-Zertifikate und CE-Kennzeichnungen sind dem Angebot beizulegen. Ausführung erfolgt entsprechend der STVZO und DIN-Normen. Es muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die nach vorne gerichteten Kennleuchten eingeholt werden und es müssen alle RKL und Beleuchtungseinrichtungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Aufbau muss den gültigen Sicherheitsrichtlinien entsprechen.