Planungsleistung Um-/Erweiterungsbau Grundschule Uersfeld
Los 3: Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 1-3 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Los 4: Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.