Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde Walddorfhäslach
Los 1 WFP-Infrastruktur
Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 1 ist der Betrieb des im Förderverfahren „weiße Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich der mit Änderungsbescheid vom 20.08.2025 hinzugetretenen Vortriebs- und Synergieupgrade-Adresspunkte (eAkte 832.5/3-20 09BW200546). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Mindestmenge: 234 Adresspunkte mit 216 Wohn- und 32 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Breitband-Richtlinie vom 22.10.2015 i. d. F. vom 18.08.2020 nebst NGA-Rahmenregelung, Zuwendungsbescheid vom 30.11.2020 nebst Änderungsbescheiden; Land: Bescheid vom 20.12.2021 (Az. 7-8433.4/963).
Los 2 HGF
Auftraggeberin ist die Gemeinde Walddorfhäslach. Gegenstand des Loses 2 ist der Betrieb des im Förderverfahren „graue Flecken“ errichteten passiven Glasfasernetzes (FTTB) (eAkte 832.6/10-22 01BW21014). Das Netz wird dem Netzbetreiber gegen Pacht zur Nutzung überlassen; er baut die aktive Technik auf, betreibt das Netz, erbringt Endkundendienste, gewährt offenen Netzzugang (Open Access) und übernimmt Wartung, Instandhaltung und Dokumentation. Verbindliche Mindestmenge: 1.035 Adresspunkte mit 1.088 Wohn- und 106 gewerblichen Nutzungseinheiten; die Höchstmenge ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Rahmenvereinbarung). Förderung: Gigabit-Richtlinie des Bundes in der Fassung vom 26.04.2021, Zuwendungsbescheid vom 21.07.2022 nebst Änderungsbescheiden; Land: VwV Gigabitmitfinanzierung, Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 (Az. 7-8433.5/79-761796787).