Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung BWT
Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung BWT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung BWT(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) Für die Anlagengruppen nach §53 HOAI ALG 7 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3und 5 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) |vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufengem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten desAG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw.Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogrammewerden mit Einladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen,besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI FachplanungTechnische Ausrüstung BWT erbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphasenach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.