Arbeitnehmerüberlassung für die Jahre 2027 bis 2031
Arbeitnehmerüberlassung für die Jahre 2027 bis 2031
Die MPG/ das MPI hat einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Zeitarbeitskräften. Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die Zeitarbeitskräfte (im Folgenden auch: "Leiharbeitnehmer") als "Verleiher" (im Folgenden auch: "Auftragnehmer") dem Auftraggeber (im Folgenden auch: "Entleiher") gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen ("Arbeitnehmerüberlassung", "ANÜ", oder "Leiharbeit"). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auch "AÜG") sind einzuhalten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit mehreren Vertragspartnern für jedes der nachgenannten Lose. Ziel der Ausschreibung ist es daher, für jedes Los mehrere Rahmenvertragspartner (nachfolgend auch: "Auftragnehmer", "RV-Partner") zu finden, die dem Aufraggeber bei Bedarf Zeitarbeitskräfte gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Personalvermittlungsdienstleistungen sowie die Überlassung von Zeitarbeitskräften im Wissenschaftsbereich.