Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Es ist beabsichtigt, einen Folge-Rahmenvertrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dienstkraftfahrzeuge der Bundesagentur für Arbeit (BA) - einschließlich der über die BA zu versichernden Dienstkraftfahrzeuge der Jobcenter/gemeinsamen Einrichtungen abzuschließen. Der Gesamtfahrzeugbestand setzt sich zum Stichtag 01.01.2026 aus 1464 Fahrzeugen zusammen. Der Versicherungsschutz des Fahrzeugbestandes soll nahtlos, ab 01.01.2027, auf die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ermittelte Versicherungsgesellschaft übergehen. Eine Differenzierung der Prämie nach Fahrzeugart, Hersteller, Typ, Leistung, Gewicht, Antriebsart, Nutzungsart, Schadensfreiheitsklassen oder sonstigen Risikomerkmalen ist nicht zulässig. Der angebotene Beitrag ist für die ersten zwei Vertragsjahre verbindlich und nicht anpassbar. Eine Beitragsanpassung ab dem dritten Vertragsjahr ist ausschließlich aufgrund des tatsächlichen Schadensverlaufs zulässig. Die Leistung wird gesamt vergeben.