Rahmenvereinbarung Generalunternehmer
Rahmenvereinbarung Generalunternehmer
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalunternehmerleistungen erbracht. Die benötigten Unterkünfte - sog. "Zentrale Unterbringungseinrichtungen" (ZUE) - sollen überwiegend zwischen 200 bis 700 Bewohnenden inkl. den erforderlichen Funktionsräumen Platz bieten. Die Errichtung der Einrichtungen wird mit den Standortkommunen abgestimmt. Die Nutzungsdauer ist langfristig vorgesehen, sie liegt in der Regel bei 5 Jahren. Die vorgesehenen Grundstücke für die Unterkünfte befinden sich in der Regel in kommunalem Eigentum. Ihre Eignung für eine Nutzung als ZUE ist zum Zeitpunkt des Startes der Mini-Wettbewerbe grundsätzlich geklärt. Dies bedeutet, dass die Grundstücke in der Regel verkehrlich erschlossen sind und Medienanschlüsse entlang des Grundstücks (Strom, Wasser, Gas und Abwasser) grundsätzlich gegeben sind. Die Herstellung eines Mittelspannungsanschlusses mittels Trafos kann erforderlich sein. Kernbestandteil der Generalunternehmerleistungen im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ist die Errichtung entsprechend einer Musterleistungsbeschreibung. Der jeweilige AG wird die Außenanlagen einschließlich Freianlagen (Grün- und Gestaltungsflächen), Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Stellplätze), Entwässerungsanlagen, Medienführungen (Ver- und Entsorgungsleitungen), Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sowie erforderliche Tiefbauarbeiten und Ingenieurbauwerke standortbezogen an Fachfirmen vergeben. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen des AN bzw. dieser Rahmenvereinbarung.