Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4 §§ 45 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● b) Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. | stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (LPH 4 nach Bedarf), | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster ● Die Maßnahme M4 (Umgestaltung Zuwegung Sportanlage) soll lediglich für die LPH 1 – 3 beauftragt werden. Die spätere Ausführung erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeinde Röthlein . ● c) Übernahme der vorliegenden Machbarkeitsstudie ● d) Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) | Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen) | Koordination externer Fachplaner (Leitungsbau) | Planung und Ausführung (LPH 1 – 9, stufenweise) der Maßnahme M5 (vgl. Objektplanung Gebäude und Innenräume) für die Sanierung und Umbau der öffentlichen Toilette ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.