Präqualifikationsverfahren für Bau- und Montageleistungen im Stromnetz und/oder im Gasversorgungsnetz und/ oder im Wassernetz und/oder im Fernwärmenetz und/oder Fernmeldekabel für die Versorgungsmedien
Präqualifikationsverfahren für Bau- und Montageleistungen im Stromnetz und/oder im Gasversorgungsnetz und/ oder im Wassernetz und/oder im Fernwärmenetz und/oder Fernmeldekabel f. die Versorgungsmedien
Die Stadtwerke Erfurt Gruppe ist ein kommunaler Dienstleister der Stadt Erfurt. Die SWE Energie GmbH betreibt das Fernwärmenetz und die SWE Netz GmbH das Gas- und Stromnetz. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH übernimmt für die Stadt Erfurt und für die Gemeinden des Trinkwasserzweckverbandes „Erfurter Becken“ die Trinkwasserversorgung und die SWE Digital GmbH bedient die Sparte Telekommunikation. Das Verfahren dient der Präqualifizierung von Dienstleistern, die Bau- und Montageleistungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Erfurt durchführen möchten. Eine erfolgreiche Präqualifizierung ist sowohl für eine Sparte als auch für mehrere Sparten möglich. Voraussetzung für die Präqualifikation ist die Ausführung von Montageleistungen für die Sparten Fernwärme, Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation ohne Subunternehmereinsatz. Für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten können Subunternehmen eingesetzt werden. Die Subunternehmen sind in der Anlage „Liste der eingesetzten Subunternehmen“ aufzuführen. Bitte beantworten Sie die Fragen auf dem beiliegenden Fragebogen senden Sie diesen an die angegebenen Kontaktdaten unter: https://www.stadtwerke-erfurt.de/pb/die_swe/die+swe/unternehmen/bekanntmachungen+_+ausschreibungen Die Vorlage von Bescheinigungen, Zertifikaten etc. erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftraggeber versichert Ihnen, Ihre eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben vertraulich zu behandeln. Eine erteilte Präqualifikation begründet keinen Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen. Eine erteile Präqualifikation ist bis auf Widerruf gültig. Der Auftraggeber beabsichtigt, präqualifizierte Unternehmen bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, zusätzlich zu den Rahmenverträgen bestimmte Bauvorhaben per Rabattabfragen beschränkt auszuschreiben. Weiterhin behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Betriebsbegehungen bei den Bewerberunternehmen durchzuführen und dabei Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen. Die Vertragsanbahnung, Gestaltung und Abwicklung sowie die Einzelprojektabwicklung und Dokumentation erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht.