Vergabe von On-Demand-Verkehrsleistungen im Markt Holzkirchen

Deadline:N/A

Tender information
Miesbach
Type
Prior information
Procedure
Competitive tendering procedure
Ref. number
FX1
Duration
01/09/2027 - 31/08/2030
Vergabe von On-Demand-Verkehrsleistungen im Markt Holzkirchen

Vergabe von On-Demand-Verkehrsleistungen im Markt Holzkirchen

Der Markt Holzkirchen beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Bedarfsverkehrsleistungen als ODV auf dem Gemeindegebiet des Markt Holzkirchen (Bereitstellung des Fahrpersonals, der Fahrzeuge und die Durchführung der Fahrdienstleistung). Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienbedarfsverkehre, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 44 PBefG zu den Linienverkehren gehören). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands als auch hinsichtlich des Umfang des Bediengebietes, der Haltepunkte, Angebotszeiten, Fahrzeug- und Qualitätsstandards sowie des Tarifangebots ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VIS. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 verwiesen.

Buyer
Markt Holzkirchen
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
No time limit
Important dates
23 Jul - Publication date
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.