Kopier- bzw. Druckpapiere
Kopierpapiere
Als Katalogangebot sind Kopierpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Hierbei sind ca. 4.400 Tonnen (entspricht ca. 886.600.000 Blatt) holzfreies Kopierpapier zu liefern. Das Kopierpapier ist in den Varianten RC-Papier (geringe Stückzahlen auch farbig), totalchlorfreies Papier (TCF) und elementarchlorfreies Papier (ECF, farbig) in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 [bezogen auf die Gesamtmenge entfallen ca. 3/4 davon auf das holzfreie totalchlorfreie (TCF) bzw. elementarchlorfreie (ECF) Kopierpapier] an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 10 Werktagen ab einer Mindestbestellmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 10.000 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden 1.063.920.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das Recyclingpapier ist zertifiziert mit dem Blauen Engel oder gleichwertiger Zertifizierung sowie das TCF- bzw. ECF-Kopierpapier mit FSC und/oder PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen Bestellern (sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen als auch hessische Schulen im Rahmen der Lernmittelfreiheit) und von ca. 4.400 Auslieferungsstellen (Lieferadressen) auszugehen ist. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Rahmenvereinbarung wird in ein beim Land Hessen eingerichtetes elektronisches Katalogsystem (eProcurement) eingestellt und ist für alle Dienststellen des Landes Hessen (ausgenommen Schulen) zugänglich. Bestellungen können somit von allen Landesbehörden vorgenommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen der Katalogbereitstellung und der damit einhergehenden Bestell- und Zahlungsabwicklung Mitwirkungspflichten (maßgebliche Informationen hierzu sind unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die hessischen Schulen werden ihren Bedarf teilweise per E-Mail, Fax oder telefonisch abrufen. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung an die betreffende Schule. Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern.
Recyclingkopier- bzw. Recyclingdruckpapiere
Als Katalogangebot sind Recyclingkopier- bzw. Recyclingdruckpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Es entfallen auf das Los 1 ca. 2.500 Tonnen (entspricht ca. 510.550.000 Blatt). Die Recyclingkopier- bzw. Recyclingdruckpapiere sind in den Varianten RC-Papier (geringe Stückzahlen auch farbig) - Los 1 in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 10 Werktagen ab einer Mindestbestellmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 10.000 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden für Los 1 612.660.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das Recyclingpapier ist zertifiziert mit dem Blauen Engel oder gleichwertiger Zertifizierung. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen EBP-Bestellern plus ca. 1.800 Schulen und ca. 4.400 Auslieferungsstellen -Lieferadressen- auszugehen ist. Besteller sind letztlich sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen sowie die hessischen Schulen (Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien) im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Auf die Schulen entfallen ca. 1.800 Lieferadressen. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Rahmenvereinbarung wird in ein beim Land Hessen eingerichtetes elektronisches Katalogsystem (eProcurement) eingestellt und ist für alle Dienststellen des Landes Hessen (ausgenommen Schulen) zugänglich. Bestellungen können somit von allen Landesbehörden vorgenommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen der Katalogbereitstellung und der damit einhergehenden Bestell- und Zahlungsabwicklung Mitwirkungspflichten (maßgebliche Informationen hierzu sind unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die hessischen Schulen werden ihren Bedarf teilweise per E-Mail, Fax oder telefonisch abrufen. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung an die betreffende Schule. Dieser Bedarf liegt voraussichtlich nach internen Erhebungen für Los 1 bei ca. 40 % bis 60 % des im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfs. Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern.
TCF/ECF Kopier- bzw. Druckpapiere
Als Katalogangebot sind TCF/ECF Kopier- bzw. Druckpapiere anzubieten, die teilweise als elektronische Bestellung im Katalogsystem des Landes Hessen generiert werden und im weiteren Verlauf an die Dienststellen des Landes Hessen ausgeliefert werden müssen. Es entfallen auf das Los 2 ca. 1.900 Tonnen (entspricht ca. 376.050.000 Blatt). Die Kopier- bzw. Druckpapiere sind in totalchlorfreies Papier (TCF) und elementarchlorfreies Papier (ECF, farbig) - Los 2 in den Formaten DIN A 4 und DIN A 3 an diverse Dienststellen des Landes Hessen innerhalb von max. 10 Werktagen ab einer Mindestbestellmenge von 10.000 Blatt DIN A 4 oder 10.000 Blatt DIN A 3 auszuliefern. Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, werden für Los 2 451.260.000 Blatt festgelegt. Diese Menge ergibt sich aus den geschätzten Abnahmemengen zuzüglich 20 % als Bedarfserweiterungsmenge. Das TCF- bzw. ECF-Kopierpapier ist mit FSC und/oder PEFC oder gleichwertiger Zertifizierung zertifiziert. Es ist zu beachten, dass von ca. 700 unterschiedlichen EBP-Bestellern plus ca. 1.800 Schulen und ca. 4.400 Auslieferungsstellen -Lieferadressen- auszugehen ist. Besteller sind letztlich sämtliche Dienststellen und Institutionen des Landes Hessen sowie die hessischen Schulen (Haupt-, Real- und Mittelschulen sowie Gymnasien) im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Auf die Schulen entfallen ca. 1.800 Lieferadressen. Bestellberechtigter ist darüber hinaus die FITKO-Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Rahmenvereinbarung wird in ein beim Land Hessen eingerichtetes elektronisches Katalogsystem (eProcurement) eingestellt und ist für alle Dienststellen des Landes Hessen (ausgenommen Schulen) zugänglich. Bestellungen können somit von allen Landesbehörden vorgenommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen der Katalogbereitstellung und der damit einhergehenden Bestell- und Zahlungsabwicklung Mitwirkungspflichten (maßgebliche Informationen hierzu sind unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die hessischen Schulen werden ihren Bedarf teilweise per E-Mail, Fax oder telefonisch abrufen. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung an die betreffende Schule. Dieser Bedarf liegt voraussichtlich nach internen Erhebungen für Los 2 bei ca. 40 % bis 60 % des im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfs. Es ist frei Verwendungsstelle (Zimmeranlieferung) an die jeweilige bestellende Dienststelle bzw. an die benannte Lieferadresse (dezentrale Belieferung) zu liefern.