Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" durch. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert
werden.
Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der
Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Der Neubau ist so auf dem Grundstück zu platzieren, dass das bestehende Kitagebäude
während der Bauphase erhalten bleiben und weitergenutzt werden kann. Eine Überbauung bzw. Inanspruchnahme der Bestandsfläche durch den Neubau ist daher nicht möglich. Der Abriss des Bestandsgebäudes und etwaige Zwischenlösungen sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende mit folgender Gruppenstruktur zu planen:
- 6 Kita-Gruppen
- 3 Krippengruppen
Mindestens eine Krippengruppe und eine Kita-Gruppe sind einschließlich der jeweils zugehörigen Räume und Erschließung vollständig barrierefrei auszubilden. Ein- und zweigeschossige Entwürfe werden gleichwertig beurteilt. Maximale Geschossigkeit: 2 Geschosse. Bei zweigeschossiger Ausführung ist ein Personenaufzug erforderlich, der zugleich die Funktion eines Lastenaufzugs übernehmen soll.
Für das Vorhaben wird für die Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276 eine Kostenhöhe von 6.800.000,- € brutto zu Grunde gelegt.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) mi den drei Preistragenden vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen.
Die geplante Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit zur Bewilligung der Fördermittel durch das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" des Bundes (BWSB). Direkt im Anschluss an den Wettbewerb wird die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Anschließend sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden.
Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, des Planungswettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens bereitgestellten oder bekannt gegebenen Unterlagen, Angaben und Informationen sind in ihrer Gesamtheit als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen anzusehen. Sie sind Bestandteil der Vergabe und bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei der Erstellung und Bewertung der Angebote entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtheit dieser Unterlagen, Angaben und Informationen bildet die verbindliche Grundlage für das Vergabeverfahren.
Die geplante Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit zur Bewilligung der Fördermittel durch das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" des Bundes (BWSB). Direkt im Anschluss an den Wettbewerb wird die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) für die Leistungsphasen 2 bis 4
beauftragt. Anschließend sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden. Für das Vorhaben wir dfür die KG 300 + 400 nach DIN 276 eine Kostenhöhe von 6,8 Mio. € brutto zugrunde gelegt.
Zum Auftragsumfang gehören besondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Fördermittelmanagement und dem Zuwendungsbau, insbesondere die Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Nachweisführung der hierfür erforderlichen ZBau-Unterlagen.
Sollte die Ausloberin aus einem wichtigen Grund von einer Realisierung Abstand nehmen, entstehen für den Teilnehmenden aufgrund der nicht erfolgten Beauftragung keine finanziellen Ansprüche. Die Teilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Ausführung des Projekts auf Basis ihres prämierten Entwurfs zu übernehmen. In diesem Fall werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preisgeldes nicht erneut vergütet. Voraussetzung ist, dass der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.