Entsorgung von Speiseabfällen (RBS München)
Münchener Stadtbezirke: 4, 7, 9, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Münchener Stadtbezirke: 1, 2, 3, 5, 6, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 18
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.