Abschleppdienstleistungen für das Polizeipräsidium München
Los 1
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 2
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 3
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 4
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 5
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 6
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 7
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 8
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 9
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 10
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 11
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 12
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los 13
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge bis einschließlich 3,50 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los A
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los B
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los C
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.
Los D
Bergen und Abschleppen, Schleppen und Transportieren von Fahrzeugen inklusive Polizeifahrzeugen (nach gesonderter Beauftragung) aller Art im Zuständigkeitsbereich und auf Kosten des Polizeipräsidiums München nach Beauftragung durch die polizeiliche Einsatzzentrale des Auftraggebers und Übergabe eines Auftrages durch die Polizei für Fahrzeuge ab 3,51 t zulässiges Gesamtgewicht. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München, den Landkreis München, inklusive der sachlichen Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München auf Bundesautobahnen (ausgenommen Verkehrsunfälle). Die detaillierte Darstellung der Lose und der Losgrenzen ist den Anlagen 1.1 sowie 2.01 bis 2.13 zu entnehmen.