Maxiparkerweiterung, Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)
Maxiparkerweiterung, Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst die Koordination für den Sicherheit-und Gesundheitsschutz (SiGeKo) bei der Ausführung des Bauvorhabens für die Maxiparkerweiterung in Hamm nach § 3 Abs. 2 und Absatz 3 BaustellV. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe die ausführenden Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Dabei ist nach EU-Richtlinien 92/57 und Baustellenverordnung zu verfahren. Der Auftragnehmer nimmt eine koordinierende Rolle bei der Planung und Überwachung der entsprechenden Maßnahmen ein.