Rahmenvereinbarung über den Abruf von SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld für die Herbstferien 2026
SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026
Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.
SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026
Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.