Rahmenvereinbarung Gutachter für Umwelt- und Raumplanung
Rahmenvereinbarung Gutachter für Umwelt- und Raumplanung
Die Bundesnetzagentur benötigt einen Rahmenvertrag für umweltfachliche, raumordnerische und planerische Beratungsleistungen im Bereich Netzausbau von Stromleitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Kernpunkte sind die vorhabenbezogene Unterstützung bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten und die Beantwortung von umweltfachlichen und raumordnerischen Fragestellungen. In geringerem Umfang werden darüber hinaus auch vorhabenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen, vor allem im Hinblick auf methodische Fragestellungen. Der kalkulierte Stundenumfangumfang beträgt 1.500 Stunden pro Vertragsjahr.