Projekt KA Silstedt - Faulung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Projekt KA Silstedt - Faulung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen - Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes - Zusammenstellen der Unterlage - Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes - Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen - Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage - Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen - Stichprobenartiges Überprüfen, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise - Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort - Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen - Anfertigung einer Schlussdokumentation