Verwertung von Altholz
Verwertung von Altholz
Gegenstand der anzubietenden Dienstleistung ist die Übernahme sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der aus privaten Haushalten der Stadt Chemnitz erfasste Menge an Altholz der Kategorie A III (Anhang III der Altholzverordnung vom 15. August 2002, zuletzt geändert am 19. Juni 2020). Bei der ausgeschriebenen Altholzart handelt es sich insbesondere um Möbel und Altholz aus der Sperrabfallsammlung (Abfallschlüsselnummern 20 01 38, 20 03 07). Die Leistung umfasst die Übernahme, die Behandlung, ggf. die Zwischenlagerung und die Verwertung dieser im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung erfassten Mengen an Altholz sowie die Nachweisführung und die Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe. Die Gesamtmenge umfasst ca. 4.200 Tonnen im gesamten Vertragszeitraum. Das voraussichtliche Aufkommen an Altholz der Kategorie A III basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2025 und einer daraus entwickelten Prognose für den Vertragszeitraum. Es sind monatliche oder jahreszeitliche Schwankungen in den Erfassungsmengen möglich und nicht konkret verifizierbar. Im Vertragszeitraum sind Mengenabweichungen in der Größenordnung von bis zu +/- 10 % bezogen auf die Gesamtmenge möglich. Die Übernahme des Altholzes in der angegebenen Menge einschließlich der angegebenen Schwankungsbreite ist durch den Bieter abzusichern.