Areal A - Projektmanagementleistungen mit BIM
Areal A - Projektmanagementleistungen mit BIM
Projektmanagementleistungen mit BIM für folgendes Projekt: Das Projekt Areal A umfasst den Neubau eines Laborgebäudes, einer Pforte und eines Parkhauses. Im Laborgebäude sollen das chemische/verfahrenstechnische sowie das mikrobiologische Labor untergebracht werden. Bestandteil des Gebäudes sind außerdem Lager- und Büroflächen. Die Pforte soll als zentraler Zutrittspunkt zum Werksgelände auf dem Sipplingen Berg dienen. Um den Stellplatzbedarf für Mitarbeitende und Besuchende decken zu können soll hier in zentraler Lage ein Parkhaus errichtet werden. 2. BAUFELD Das in der untenstehenden Darstellung markierte Baufeld stellt eine verbindliche Außenkante dar, welche mit Einreichung eines finalen und verbindlichen Angebotes eingehalten werden muss. Das Baufeld setzt sich zusammen aus einem ca. 5.500 m² großen Grundstück, das von den Betriebsstraßen eingefasst wird und die sogenannte Windkesselanlage beinhaltet. Hinzu kommt eine ca. 900 m² große Fläche linkerhand der sogenannten Betriebsstraße West. Das Baufeld wird zu allen Seiten von Betriebs- und Zufahrtsstraßen umgrenzt. Aktuell befindet sich neben befestigten Parkierungsflächen und Vegetationsflächen das Windkesselanlagengebäude auf dem Gelände. Die Windkesselanlage beherbergt mehrere Druckausgleichsbehälter. Diese erfüllen den Zweck, die Druckstöße, die von der 1. Hauptleitung ausgehen, abzufangen. Es führen mehrere Strom- und Wasserleitungen in das Gebäude und aus diesem heraus. Insbesondere die Eigenwasserversorgung für den Sipplinger Berg mit Trinkwasser und der Zuführung des Kühlwassers für die Ersatzstromanlagen läuft über das Windkesselanlagengebäude. Die Wasserversorgung des Areal A ist über die nicht überplant werden. Die Zufahrt zum Windkesselgebäude muss mindestens in den aktuell vorhandenen Dimensionen erhalten bleiben. Angrenzend an die Baufeldgrenze im südöstlichen Bereich wird die Anschlussleitung Überlingen Haldenhof, im Straßenbereich, neben einem Schmutz- und Abwasserkanal geführt. Die Abwasserentsorgung des Areal A ist über diesen Kanal herzustellen. Des Weiteren verlaufen diverse Strom-, Mess-, Steuerund Telekomkabel innerhalb des Baufelds sowie Leitung der Oberflächenentwässerung. Die Baufeldfreimachung stellt eine Leistung dar, die nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben, sondern vom Aufraggeber selbst durchgeführt wird. Für die Planungsaufgabe kann daher davon ausgegangen werden, dass die Leitungs- und Kabelführung zukünftig neu organisiert wird und das Areal weitestgehend überplant werden kann. Abstimmungen zwischen Planer und Auftraggeber zur Schnittstellenklärung sind in jedem Fall erforderlich. Baugrund und Umgebungsbebauung, einschließlich aller dazugehöriger Leistungen, sind im Zusammenhang mit der Einbindung in den Grund bei der Planung von Verbau und Baugrube für die neu zu errichtenden Gebäude zu berücksichtigen. Die geotechnischen Berichte liegen vor. Die Ergebnisse sind Anlage S zu entnehmen. Eine detaillierte Übersicht zu den oben beschriebenen Leitungsverläufen und Betriebsanlagen ist der Anlage E Lageplan zu entnehmen. Windkesselanlage zu realisieren. Es hat daher eine herausgehobene Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage und darf nicht überplant werden. Die Zufahrt zum Windkesselgebäude muss mindestens in den aktuell vorhandenen Dimensionen erhalten bleiben. Angrenzend an die Baufeldgrenze im südöstlichen Bereich wird die Anschlussleitung Überlingen Haldenhof, im Straßenbereich, neben einem Schmutz- und Abwasserkanal geführt. Die Abwasserentsorgung des Areal A ist über diesen Kanal herzustellen. Des Weiteren verlaufen diverse Strom-, Mess-, Steuer und Telekomkabel innerhalb des Baufelds sowie Leitungen der Oberflächenentwässerung. Die Baufeldfreimachung stellt eine Leistung dar, die nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben, sondern vom Aufraggeber selbst durchgeführt wird. Für die Planungsaufgabe kann daher davon ausgegangen werden, dass die Leitungs- und Kabelführung zukünftig neu organisiert wird und das Areal weitestgehend überplant werden kann. Abstimmungen zwischen Planer und Auftraggeber zur Schnittstellenklärung sind in jedem Fall erforderlich. Baugrund und Umgebungsbebauung, einschließlich aller dazugehöriger Leistungen, sind im Zusammenhang mit der Einbindung in den Grund bei der Planung von Verbau und Baugrube für die neu zu errichtenden Gebäude zu berücksichtigen. Die geotechnischen Berichte liegen vor.