Nivellitische Arbeiten im Gebiet Südrand/ Niederrhein
Gebiet 1
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.
Gebiet 2
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.
Gebiet 3
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.
Gebiet 4
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.
Gebiet 5
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.
Gebiet 6
Durchführung von Präzisionsnivellements im Gebiet Südrand/Niederrhein zur Erfassung und Überwachung von Höhenfestpunkten und Bodenbewegungen. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Messung zusammenhängender Linien gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Messkunst und den getroffenen Vereinbarungen.