Videosprechstunde
Videosprechstunde
Die AOK Bayern verfolgt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsauftrags gemäß § 140a SGB V unter Beteiligung verschiedener Leistungserbringer das Ziel, die medizinische Versorgung teilnehmender Versicherter - insbesondere in ländlichen Regionen - durch Videosprechstunden nachhaltig zu verbessern. Dabei muss mittels eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses die Inanspruchnahme von Videosprechstunden für den Versicherten innerhalb von 30 Minuten durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk von 7 - 22 Uhr (auch an Sonn-und Feiertragen) möglich sein und die Zusammenarbeit zwischen dem Arzt in der Videosprechstunde und dem (Haus-)Arzt vor Ort gefördert werden. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst ein ganzheitliches Leistungspaket, das eine benutzerfreundliche und nahtlose Kundenreise sicherstellt. Gegenstand des Versorgungsauftrages ist die Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses zur Durchführung von Videosprechstunden für teilnehmende Versicherte nach § 140a SGB V. Das Versorgungsangebot des Auftragsnehmers umfasst, die Verlinkung mit digitalen Services der AOK Bayern, die Durchführung der Einschreibung von teilnehmenden Versicherten, eine der Videosprechstunde vorgelagerte Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software (strukturiertes Einschätzungsverfahren), eine digitale Terminvermittlung sowie die Organisation und technische Durchführung der Videosprechstunde. Hierzu zählen insbesondere auch etwaige technische/nicht technische Begleitleistungen, wie z.B. Pflege und Support sowie der Aufbau eines Ärztenetzwerks. Die Einzelheiten dazu, wie auch der Versorgungsverlauf ergeben sich aus dem Selektivvertrag sowie der Leistungsbeschreibung (Anlage A-1 des Selektivvertrags). Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebots dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung sind ab 01.12.2026 geplant. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre (bis 30.11.2028). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.12.2026 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Die AOK Bayern ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die AOK Bayern wird dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie vom Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen wird.