Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Objektplanung Ingenieurbauwerke ● a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● Die Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst die Integration, Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung im Straßenraum ● b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. unterteilt in Gruppe 1+2: Abwasser / Kanalbau / Leitungsbau: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● c) Übernahme der vorliegenden Konzeptplanung: Die Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen erfolgt nach eigener Einschätzung des Bewerbers und ist nach § 8 HOAI zu vereinbaren | Berücksichtigung bereits erbrachter Teilleistungen der LPH 1 + 2 im Honorarangebot, sofern Teile der vorliegenden Konzeptplanung aus Sicht des Bewerbers Verwendung finden können. ● d) Allgemeine Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) | Örtliche Bauüberwachung | Baugrund – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Denkmalschutz – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Kampfmittel – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. ● Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart