Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und planerisch zu bewerten. Der Rückbauumfang und die Anforderungen an den neuen Dachaufbau sind so zu ermitteln und darzustellen, dass eine belastbare Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Im Anschluss an die Dachsanierung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorgesehen. Die Dachsanierung ist daher so zu planen, dass die spätere Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage fachgerecht möglich bleiben. Dies betrifft insbesondere Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Wartungswege, Absturzsicherung, statische und konstruktive Randbedingungen, Leitungsführungen sowie Schnittstellen zur Gebäudetechnik. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.