Lieferung von Brandschutzbekleidungen und Einsatzbekleidungen leicht für die Feuerwehr
Lieferung von Brandschutzbekleidungen für die Feuerwehr (Rahmenvertrag)
Lieferung von 150 Garnituren Brandschutzbekleidungen, jeweils bestehend aus Jacke und Hose; Die zu liefernde Brandschutzbekleidung erfüllt mindestens die Norm EN 469:2020 - Klasse 2 (Innenangriff / Brandbekämpfung unter hoher thermischer Belastung). Die Lieferung des ausgeschriebenen Mengengerüstes erfolgt gestaffelt, initial (erstes Jahr des Rahmenliefervertrages) sind 110 Garnituren zu liefern, in den Folgejahren jeweils 10 Garnituren. Die vollständigen zu erfüllenden Spezifikationen und Anforderungen sind dem detaillierten Leistungsverzeichnis im Anhang der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag berechtigt, aber verpflichtet die Beschaffungsstelle nicht, das oben aufgeführte Mengengerüst an Brandschutzbekleidungen über die vereinbarte Vertragsdauer (5 Jahre) abzunehmen. Es gilt ein gestaffelter Bezug bzw. eine gestaffelte Lieferung der effektiv bestellten Liefermenge über den Zeitraum der Vertragsdauer. Die Auftraggeberin behält sich vor, die vergaberechtlichen Möglichkeiten für allfällige Folgebeschaffungen gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB im Einzelfall zu prüfen. Ein Anspruch des Anbieters auf freihändige Folgeaufträge besteht nicht.
Lieferung von Einsatzbekleidungen leicht für die Feuerwehr (Rahmenvertrag)
Lieferung von 210 Garnituren Einsatzbekleidungen leicht, jeweils bestehend aus Jacken und Hosen, für Einsätze der technischen Hilfeleistung und der Brandbekämpfung im Aussenangriff; Die zu liefernde Einsatzbekleidung leicht erfüllt mindestens die Norm EN 11612:2015. Die Lieferung des ausgeschriebenen Mengengerüstes erfolgt gestaffelt, initial (erstes Jahr des Rahmenliefervertrages) sind 160 Garnituren zu liefern, in den Folgejahren jeweils 12 Garnituren. Die vollständigen zu erfüllenden Spezifikationen und Anforderungen sind dem detaillierten Leistungsverzeichnis im Anhang der vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag berechtigt, aber verpflichtet die Beschaffungsstelle nicht, das oben aufgeführte Mengengerüst an Einsatzbekleidungen leicht über die vereinbarte Vertragsdauer (5 Jahre) abzunehmen. Es gilt ein gestaffelter Bezug bzw. eine gestaffelte Lieferung der effektiv bestellten Liefermenge über den Zeitraum der Vertragsdauer. Die Auftraggeberin behält sich vor, die vergaberechtlichen Möglichkeiten für allfällige Folgebeschaffungen gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB im Einzelfall zu prüfen. Ein Anspruch des Anbieters auf freihändige Folgeaufträge besteht nicht.