B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe

Deadline:14 Jul 2026, 10:00

Tender information
Berlin
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
AD19360401
Duration
8 months
B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe

B83, VKE D194, Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim, Objekt- und Tragwerksplanung BW 9 - Brücke im Zuge B 83 über die Nethe

Angaben zum Projekt und allgemeine Beschreibung der Planungsleistungen Die vorliegenden Vergabeunterlagen betreffen Planungsleistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zum Neubau und Ausbau der Bundesstraßenverbindungen im Raum Brakel/Hembsen bis Höxter sowie der Verlegung der B 83 bis Beverungen/Wehrden. Die Gesamtmaßnahme umfasst den Neubau der B 64/B 83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter einschließlich der Verlegung der B 83 mit Anbindung an die neu zu errichtende B 64. Ziel des Vorhabens ist die leistungsfähige und zukunftssichere Einbindung der Verkehrsachsen in das überregionale Straßennetz. Dabei übernimmt die B 64 künftig eine zentrale Funktion als Hauptverkehrsachse, während die verlegte B 83 an diese angebunden und in ihrer Netzfunktion entsprechend angepasst wird. Durch die Maßnahme wird insbesondere die Verkehrsqualität in den Ortslagen Höxter/Ottbergen und Höxter/Godelheim verbessert sowie eine Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrten erreicht. Die Gesamtbaumaßnahme ist in vier Entwurfsabschnitte unterteilt: - Neubau der B64 Brakel / Hembsen - Höxter / Ottbergen (TA 1a) - Neubau der B64 Höxter / Ottbergen - Höxter / Godelheim (TA 1b) - Neubau der B64/B83Höxter / Godelheim - Höxter einschließlich des Anschlusses der B 83n an die B 64n (TA 2) - Neubau der B 83n Beverungen / Wehrden - Höxter / Godelheim (TA 3) Die Abschnitte TA 1b, TA 2 und TA 3 werden durch die DEGES geplant und realisiert, während der Abschnitt TA 1a durch Straßen.NRW betreut wird. Das vertragsgegenständliche Objekt BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe - bei Bau-km 2+067 ist dem Abschnitt TA 3 zugeordnet. Es handelt sich um eine vorgezogene Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts und stellt das erste baulich umzusetzende Bauwerk im Projekt dar. Das vom AN zu realisierende Planungssoll umfasst folgende Fachplanungen - Ingenieursvermessung (für weitere Details siehe Anlage C_02) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 (für weitere Details siehe Anlage C_03) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung zu den Bau- und Planungsleistungen (für weitere Details siehe Anlage C_04) - Planung der Leistungsphasen 6, 8 und 9 gemäß §§ 49 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (für weitere Details siehe Anlage C_05) BW 9 - Brücke im Zuge der B 83 über die Nethe Der neugeplante Streckenverlauf der Ortsumgehung B 83n verläuft im Bereich des geplanten Brücken-bauwerks in einer Geraden (R = ∞). Der Straßenquerschnitt setzt sich vor und hinter dem Bauwerk aus zwei jeweils 3,50 m breiten Fahrstreifen, beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifen sowie angrenzenden Banketten zusammen. Auf dem Bauwerk selbst wird die Fahrbahnbreite mit insgesamt 8,00 m fortgeführt und beidseitig durch jeweils 2,225 m breite Randkappen ergänzt. Für die Fahrbahn ist eine Querneigung von 2,50 % in Richtung des östlichen Fahrbahnrandes vorgesehen. Die Kappen werden gemäß RiZ-ING Kap. 1, Blatt 1 mit einer Querneigung von jeweils 4,0 % zur Verkehrsfläche hin ausgebildet. Die Gradiente der Bundesstraße weist im Bereich des Tangentenschnittpunktes bei Bau-km 2+200 nördlich des Bauwerks Tangentenneigungen von 0,50 % beziehungsweise 0,60 % in Richtung Süden auf. Der Ausrundungshalbmesser beträgt 25.000 m. Da sich das geplante Brückenbauwerk außerhalb der Kuppenausrundung befindet, ergibt sich auf dem Bauwerk eine konstante Längsneigung von 0,60 %. Das geplante Brückenbauwerk dient der Unterführung der vorhandenen Nethe. Unterhalb des Bauwerks ist das Gewässer auf einer Breite von etwa 21,90 m als Tabuzone definiert, die während der gesamten Bauzeit freizuhalten ist. Zur Sicherung dieses Bereichs werden bauzeitliche Schutzzäune vorgesehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt 33,00 m, wodurch die Herstellung der Unterbauten außerhalb der Tabuzone möglich ist. Die erforderliche lichte Höhe über dem Gewässer beträgt 3,00 m bezogen auf das Hochwasserereignis HHW100. Für weitere Deatils siehe Vergabeunterlagen.

Buyer
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
buyer-email@mail.com
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