Erweiterung und Umbau der Grundschule um Ganztagsbetreuung und Mensa

Deadline:13 Aug 2026, 08:00

Tender information
Rastatt
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Price
Am Standort Schwarzwaldstr. 4 der Nikolaus-Kopernikus Grund- und Werkrealschule Hügelsheim soll ein zweistöckiger Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen erfolgen. Der Mensa und Mittagsessenbetrieb ist im Erdgeschoss geplant. Im Obergeschoss werden Räumlichkeiten zur Betreuung der Schulkinder eingerichtet. Das bestehende Schulgebäude wurde im Jahr 1989/1990 errichtet. Aktuell reichen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 nicht aus, um die gesamten Grundschulklassen 1 bis 4 unterzubringen. Die Klassenstufen 3 und 4 sind deshalb aus Kapazitätsgründen am Standort der Werkrealschule in der Ontario Str. 16 untergebracht. Im bestehenden Schulgebäude Schwarzwaldstr. 4 wurden Klassenzimmer zu Räumen für Betreuung und einen Mensabetrieb umfunktioniert. Mit dem geplanten Neubau sollen wieder alle Grundschulklassen an einem Standort betreut und unterrichtet werden. Nach Fertigstellung des Neubaus ist der Umbau des Bestandsgebäudes mit Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich, damit künftig alle Klassenstufen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 unterrichtet und betreut werden können. Zusätzlich ist im Zuge des Neubaus die Herstellung einer Rigolenentwässerung vorgesehen, die als Maßnahme zur Vermeidung von Überflutungen des Untergeschosses dienen soll. Vorgesehene Terminschiene: - Einreichung Bauantrag: Mai 2027 - Baubeginn: November 2027 - Fertigstellung Neubau: April 2029 - Umbau Bestand: nach Fertigstellung Neubau, zwingend innerhalb der Sommerferien Die Kostenschätzung (erstellt 10/2023, Indizierung auf 02/2026) beläuft sich auf: Gesamt Erweiterung Umbau KG 300 2.500.000,00 € brutto 2.250.000,00 € brutto 250.000,00 € brutto KG 400 1.000.000,00 € brutto 880.000,00 € brutto 120.000,00 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI mit den Leistungsphasen 4-8, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3 mit insgesamt 2,65%: - Objektbeschreibung - Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung - Fortschreiben des Terminplans - Zusammenfassen, Erläuterung und Dokumentieren der Ergebnisse Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung für die Erweiterungsmaßnahmen. In der Stufe 1 werden zunächst die Teilleistungen der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-8. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen für die Umbaumaßnahme sind Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs. Die Beauftragung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme keine vergabe-, förder- oder haushaltsrechtlichen Gründe einer Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses entgegenstehen. Sollte sich insbesondere aufgrund förderrechtlicher Vorgaben die Notwendigkeit ergeben, die Objektplanungsleistungen für den Umbau in einem gesonderten Vergabeverfahren zu vergeben, ist der Auftraggeber berechtigt, von einer Beauftragung des Umbaus abzusehen oder den Vertrag insoweit zu beenden. Hieraus können vom Auftragnehmer keine Ansprüche, insbesondere auf Beauftragung oder Schadensersatz, hergeleitet werden.

Erweiterung und Umbau der Grundschule um Ganztagsbetreuung und Mensa

Am Standort Schwarzwaldstr. 4 der Nikolaus-Kopernikus Grund- und Werkrealschule Hügelsheim soll ein zweistöckiger Neubau einer Mensa mit Betreuungsräumen erfolgen. Der Mensa und Mittagsessenbetrieb ist im Erdgeschoss geplant. Im Obergeschoss werden Räumlichkeiten zur Betreuung der Schulkinder eingerichtet. Das bestehende Schulgebäude wurde im Jahr 1989/1990 errichtet. Aktuell reichen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 nicht aus, um die gesamten Grundschulklassen 1 bis 4 unterzubringen. Die Klassenstufen 3 und 4 sind deshalb aus Kapazitätsgründen am Standort der Werkrealschule in der Ontario Str. 16 untergebracht. Im bestehenden Schulgebäude Schwarzwaldstr. 4 wurden Klassenzimmer zu Räumen für Betreuung und einen Mensabetrieb umfunktioniert. Mit dem geplanten Neubau sollen wieder alle Grundschulklassen an einem Standort betreut und unterrichtet werden. Nach Fertigstellung des Neubaus ist der Umbau des Bestandsgebäudes mit Aktualisierung des Brandschutzes erforderlich, damit künftig alle Klassenstufen die Räumlichkeiten in der Schwarzwaldstr. 4 unterrichtet und betreut werden können. Zusätzlich ist im Zuge des Neubaus die Herstellung einer Rigolenentwässerung vorgesehen, die als Maßnahme zur Vermeidung von Überflutungen des Untergeschosses dienen soll. Vorgesehene Terminschiene: - Einreichung Bauantrag: Mai 2027 - Baubeginn: November 2027 - Fertigstellung Neubau: April 2029 - Umbau Bestand: nach Fertigstellung Neubau, zwingend innerhalb der Sommerferien Die Kostenschätzung (erstellt 10/2023, Indizierung auf 02/2026) beläuft sich auf: Gesamt Erweiterung Umbau KG 300 2.500.000,00 € brutto 2.250.000,00 € brutto 250.000,00 € brutto KG 400 1.000.000,00 € brutto 880.000,00 € brutto 120.000,00 € brutto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI mit den Leistungsphasen 4-8, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3 mit insgesamt 2,65%: - Objektbeschreibung - Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung - Fortschreiben des Terminplans - Zusammenfassen, Erläuterung und Dokumentieren der Ergebnisse Es erfolgt zunächst eine stufenweise Beauftragung für die Erweiterungsmaßnahmen. In der Stufe 1 werden zunächst die Teilleistungen der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-8. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen für die Umbaumaßnahme sind Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs. Die Beauftragung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme keine vergabe-, förder- oder haushaltsrechtlichen Gründe einer Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses entgegenstehen. Sollte sich insbesondere aufgrund förderrechtlicher Vorgaben die Notwendigkeit ergeben, die Objektplanungsleistungen für den Umbau in einem gesonderten Vergabeverfahren zu vergeben, ist der Auftraggeber berechtigt, von einer Beauftragung des Umbaus abzusehen oder den Vertrag insoweit zu beenden. Hieraus können vom Auftragnehmer keine Ansprüche, insbesondere auf Beauftragung oder Schadensersatz, hergeleitet werden.

Buyer
Gemeinde Hügelsheim Bauamt
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