Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Rahmenvereinbarung zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert For-schung, Technologie und Raumfahrt in Deutschland. Wissenschaft und Forschung, Innovationen und neue Technologien sind die Basis künftigen Wohlstands. Gemeinsam bilden sie die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Fortschritt, für Wachstum und Beschäftigung. Raumfahrttechnologien und ihre Anwendungen sind wichtige Instrumente der modernen Informations- und Industriegesellschaft. Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation des BMFTR ist im Rahmen ihres verfassungsrechtlich anerkannten Auftrags auf eine gezielte und verständliche Information über die Arbeit, Vorhaben und Ziele des Ministeriums ausgerichtet. Staatliches Handeln soll nachvollziehbar dargestellt werden und den öffentlichen Diskus zu diesem ermöglichen. Dabei werden u.a. die Notwendigkeit sowie die Auswirkungen von Vorhaben, die für Forschung, Technologie und Raumfahrt relevant sind, mit Hilfe von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen so dargestellt und erläutert, dass sie zu einem erhöhten Bekanntheitsgrad, einem zunehmenden Interesse und einer verstärkten Beschäftigung mit politischen Zielsetzungen und Maßnahmen beitragen – sowohl bei spezifischen Zielgruppen, z. B. Fachöffentlichkeit, Verbände, Multiplikatoren (Fachinformation) als auch in der breiten Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit). Für die öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen werden jeweils adressatengerechte Kommunikationsmethoden und Medien genutzt, um möglichst viele Menschen im Land zu erreichen. Interne Formate der Verwaltung mit ausschließlich administrativ-fachlichem Charakter ohne erkennbare Außenwirkung fallen nicht unter den Auftragsgegenstand. Die interne Kommunikation ist somit nicht Bestandteil dieses Vertrages.