Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5-6 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12-13 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von Schadensfällen im Außenbereich bzw. an Gebäuden - Kontrolle der Personen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten im Vertragsobjekt aufhalten - Zusammenarbeit mit Polizei und Einsatzkräften - Ausschalten der Lichtquellen - Einschalten der Einbruchmeldeanlage nach Ende des Kontrollgangs (Scharfschaltung) Das Sicherheitsunternehmen hat auf seine Kosten ein Kontrollsystem mit 47 Kontrollstellen zu installieren, welche im Rahmen der Bestreifung anzulaufen sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Wächtersystem um zusätzliche, max. 5 Kontrollpunkte erweiterbar ist.