Neubeschaffung Einsatzleitwagen ELW für die ÖEL / UG-ÖEL Freiwillige Feuerwehr der Stadt Memmingen
Fahrgestell
Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846 1-3, DIN 14502 Teil 2 und Teil 3, sowie teilweise DIN 14507 und den weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern (Fachtechnische Auflagen aus dem Förderbescheid der Regierung von Schwaben) entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Bei einer getrennten Vergabe von Fahrgestell und Aufbau sind die Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Der Anbieter hat für das Fahrzeug einschl. aller DIN (bzw. EN) Ausstattungen und zusätzlicher Beladung, Sonderausstattungen mit den Ausschreibungsunterlagen eine für die feuerwehrtechnische Abnahme verbindliche Gewichtsbilanz vorzulegen. Das Gesamtfahrzeug darf einschließlich Mannschaft 12.000 kg nicht überschreiten. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Aufbau
Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846 1-3, DIN 14502 Teil 2 und Teil 3, sowie teilweise DIN 14507 und den weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern (Fachtechnische Auflagen aus dem Förderbescheid der Regierung von Schwaben) entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Bei einer getrennten Vergabe von Fahrgestell und Aufbau sind die Auftragnehmer verpflichtet, ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Der Anbieter hat für das Fahrzeug einschl. aller DIN (bzw. EN) Ausstattungen und zusätzlicher Beladung, Sonderausstattungen mit den Ausschreibungsunterlagen eine für die feuerwehrtechnische Abnahme verbindliche Gewichtsbilanz vorzulegen. Das Gesamtfahrzeug darf einschließlich Mannschaft 12.000 kg nicht überschreiten. Die Lieferung der Lose 1 und 3 hat nach Rücksprache an den Aufbauhersteller (LOS 2) zu erfolgen. Die Terminabsprache ist rechtzeitig mit dem Aufbauhersteller abzusprechen. Hierbei ist die Lieferung auf die Garantiezeiten der Gerätschaften abzustimmen. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Beladung
10. Die Unterbringung und Lagerung der Beladung gemäß Abschnitt "Beladung" hat unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN- und UVV-Vorgaben und nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Die Beladeliste des ELW für die UG-ÖEL umfasst u. a.: - Schutzkleidung und Schutzgeräte - Löschgerät - Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät - Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät - Arbeitsgerät - Handwerkszeug und Messgerät - Sondergerät Der Anbieter hat für das Fahrzeug einschl. aller DIN (bzw. EN) Ausstattungen und zusätzlicher Beladung, Sonderausstattungen mit den Ausschreibungsunterlagen eine für die feuerwehrtechnische Abnahme verbindliche Gewichtsbilanz vorzulegen. Das Gesamtfahrzeug darf einschließlich Mannschaft 12.000 kg nicht überschreiten. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.