Modernisierung der Oberschule Uchte - Objektplanung Freianlagen
Modernisierung der Oberschule Uchte - Objektplanung Freianlagen
Der Objektplaner übernimmt die Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß dem Leistungsbild des § 39 HOAI für die Modernisierung der Oberschule Uchte. Die vom Fachplaner zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Der Objektplanung hat folgende Grundleistungen zu erbringen: - § 39 HOAI, Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1-9) Vergeben werden die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-9, mit Ausnahme der Grundleistung a) in LPH 7 "Einholen von Angeboten" nach Siemontabelle, was einer Reduzierung von 0,1% entspricht. Ferner werden Besondere Leistungen vergeben, und zwar - LPH 1: Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten, - LPH 4: Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen, - LPH 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation. Die detaillierten Anforderungen an das Leistungssoll des Objektplaners für die Grund- und Besonderen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (VU D), die ebenfalls als Vergabeunterlage über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt ist.