Basisstufenschulhaus Werkhof - Architekturwettbewerb
Projektwettbewerb Basisstufenschulhaus Werkhof Schaan
Der Zulassungsbereich des Geschäftssitzes muss alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Staaten der WTO umfassen, die das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterzeichnet haben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Geschäftssitz im Zulassungsbereich. Der Bewerber (einschliesslich der Subunternehmer) muss zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung gewerberechtlich befugt sein. Die Teilnahmevoraussetzungen müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Teilnahmeberechtigt sind 8 Teilnehmer, die aus den eingehenden Bewerbungen zum Losverfahren ausgewählt werden. Es werden diejenigen Bewerbungen zum Losverfahren zugelassen, die alle geforderten Nachweise einreichen und die Eignungskriterien erfüllen. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die zum Wettbewerb vorab bereits ausgewählten Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäss der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Bei juristischen Personen und bei Subunternehmern muss der im Berufsregister eingetragene Geschäftsführer den erforderlichen Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt erbringen.