Neubau zweier Schulmensen für die Grundschulen Upstalsboom und Wallinghausen - Planungsleistungen Lose 1 bis 6

Deadline:18 Aug 2026, 08:59

Tender information
Aurich
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
FD14-426-04
Duration
15/01/2027 - 31/12/2028
I. Projekt Die Stadt Aurich plant den Neubau zweier Mensen für die Einführung eines Ganztagsan- gebots an den Grundschulen. 1. Neubau einer Mensa an der Grundschule Upstalsboom Für die Grundschule Upstalsboom wird eine Mensa für den 3-zügigen Ganztagsbetrieb benötigt. Ziel ist es ein modernes, funktionales und barrierefreies Mensagebäude zu errichten. Aktuell besuchen 199 Schülerinnen und Schüler die Grundschule. Der Neubau soll auf dem Schulgelände in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude gebaut werden. Das eingeschossige Solitär-Gebäude muss barrierefrei von den Schülern genutzt werden können und soll mit energieeffizienten Technologien ausgestattet werden. Die Mensa benötigt Kapazitäten für eine maximale Auslastung von 300 Schülern, die im Mehrschichtsystem ihr Essen zu sich nehmen werden. Geplant wird eine Ausstattung mit modernen Küchen- und Essensausgabeeinrichtungen. Der Entwurf soll multifunktional mit zusätzlichen Räumlichkeiten für Ruhezonen und Differenzierung gestaltet werden, so dass die pädagogischen Anforderungen an eine Ganztagsschule erfüllt werden. Es soll eine einladende, kindgerechte und zugleich funktionale Atmosphäre entstehen. Der Fachdienst Hochbau der Stadt Aurich hat bereits für die Beantragung von Fördermitteln einen Vorentwurf erarbeitet, der als Grundlage für die weitere Planung des Bauvorhabens dient. Die CAD-Daten werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Raumprogramm: Schülerbereich: Essenräume 4, Förder- / Ruheraum 2 ca. 295 qm Eingang und WC-Bereiche: ca. 50 qm Mensa Küchenbereich: Ausgabe, Vorbereitung, Spülküche mit Nebenräumen ca. 135 qm 2. Neubau einer Mensa an der Grundschule Wallinghausen: Für die Grundschule Wallinghausen wird eine Mensa für einen 2-zügigen Ganztagsbetrieb benötigt. Ziel ist es eine moderne, funktionale und barrierefreie Mensa zu bauen. Aktuell besuchen 168 Schülerinnen und Schüler die Grundschule. Die Mensa soll als Anbau an ein Vereinsheim auf dem Schulgelände in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude gebaut werden. Dafür müssen ein vorhandenes ehemaliges Wohnhaus und ein Technikraum abgerissen werden. Der Abriss ist Teil des Projektumfangs. An das Vereinsheim wird dann der eingeschossige Bau mit der Mensa, den notwendigen Nebenräumen und einer Umkleide für Vereinsnutzung angebaut. Das Gebäude muss von den Schülern barrierefrei genutzt werden können und soll mit energieeffizienten Technologien ausgestattet werden. Die Mensa benötigt Kapazitäten für eine maximale Auslastung von 200 Schülern, die im Mehrschichtsystem ihr Essen zu sich nehmen werden. Geplant wird eine Ausstattung mit modernen Küchen- und Essensausgabeeinrichtungen. Der Entwurf soll multifunktional mit zusätzlichen Räumlichkeiten für Ruhezonen und Differenzierung gestaltet werden, so dass die pädagogischen Anforderungen an eine Ganztagsschule erfüllt werden. Es soll eine einladende, kindgerechte und zugleich funktionale Atmosphäre entstehen. Der Fachdienst Hochbau der Stadt Aurich hat bereits für die Beantragung von Fördermitteln einen Vorentwurf erarbeitet, der als Grundlage für die weitere Planung des Bauvorhabens dient. Die CAD-Daten werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Raumprogramm: Schülerbereich: Essenräume 2 ca. 152 qm Eingang und WC-Bereiche: ca. 35 qm Mensa Küchenbereich: Ausgabe, Vorbereitung, Spülküche mit Nebenräumen ca. 92 qm Ersatzflächen für den Ortsansässigen Sportverein ca. 42 qm

Los 1 - Objektplanung für Gebäude und Innenräume - Grundschule Upstalsboom

Los 1 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 2 - Objektplanung für Gebäude und Innenräume - Grundschule Wallinghausen

Los 2 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 9 Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Objektplanung zunächst nur die Leistungsphasen 2 (teilw.) bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS - Grundschule Upstalsboom

Los 3 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS - Grundschule Wallinghausen

Los 4 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT - Grundschule Upstalsboom

Los 5 (Grundschule Upstalsboom): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 6 - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT - Grundschule Wallinghausen

Los 6 (Grundschule Wallinghausen): Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen der Technischen Ausrüstung zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

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Stadt Aurich
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