IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbH
Standard-IT-Services
Das Los Standard-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb zentraler IT-Infrastruktur- und Plattformservices für die Auftraggeberin. Die Leistungen werden als integrierte Betriebsleistungen erbracht und bilden die technologi-sche Grundlage für den Betrieb einer Vielzahl geschäftlicher IT-Anwendungen sowie der damit verbundenen Infrastrukturkomponenten. Das Los umfasst hierbei insbesondere Leistungen der Rechenzentrumsinfrastruktur, der Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur, der Applikati-onsplattformen sowie des technischen Applikationsbetriebs. Die im Scope befindlichen Systeme, Plattformen und Anwendungen werden den Bewerbern in der Angebotsphase in Form eines detaillierten Servicekatalogs sowie ergänzender Inventar- und Architekturunterlagen bereitgestellt. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungsstufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Der konkrete Leistungsumfang kann dabei je nach Anwendung, Plattform oder Infrastrukturkomponente unterschiedlich ausgestaltet sein. Für die Leistungserbringung stellt der Auftrag-nehmer die erforderlichen Betriebsplattformen, Infrastrukturkomponenten sowie Management- und Überwachungswerkzeuge bereit und gewährleistet deren Betrieb gemäß den vereinbarten Service Levels. Die Leistungen umfassen zudem die Betriebsführung der erforderlichen Infrastrukturdomänen. Hierzu gehören insbesondere: Rechenzentrum, Server, Virtualisierung, Container-Plattformen, Speicherung, Datensicherung und Wiederherstellung, Archivierung, Netzwerk und Konnektivität, Basis-Kommunikationsdienste und technische Applikationsplattformen. Die Leistungen werden auf Basis definierter Qualitätsstufen und Service Level Agreements erbracht. Hierbei sind hochverfügbare, sichere und standardisierte Betriebsverfahren anzuwenden. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Leistungen der Kern-IT, Security Operations Center-Leistungen, nutzernahe Arbeitsplatzservices sowie Service-Desk- und Vor-Ort-Support-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden. Die jeweiligen Schnittstellen werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.
Kern-IT-Services
Das Los Kern-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb derjenigen IT-Infrastruktur-, Plattform- und Basisdienste, die für die Aufrechterhaltung geschäftskritischer und regulatorisch relevanter IT-Funktionen sowie fachlicher Systeme der Auftraggeberin erforderlich sind. Die Leistungen des Loses unterscheiden sich von den Leistungen des Loses Standard-IT durch erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität, Nachvollziehbarkeit und regulatorischer Steuerbarkeit. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungs-stufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. ONTRAS behält sich vor, für einzelne oder mehrere Leistungen dieses Loses die Leistungser-bringung ganz oder teilweise aus einer durch ONTRAS beigestellten Rechenzentrumsumge-bung am Standort der ONTRAS oder an einem von ONTRAS bestimmten Standort vorzuge-ben. Der Auftragnehmer hat sein Betriebsmodell so auszurichten, dass die betreffenden Leis-tungen auch unter Nutzung der beigestellten Rechenzentrumsinfrastruktur erbracht werden können. Die Beistellung der Rechenzentrumsumgebung ändert die Betriebs-, Service- und Ergebnisverantwortung des Auftragnehmers für die ihm übertragenen Leistungen nicht. Die konkrete Abgrenzung zwischen beigestellter Infrastruktur, Betriebsverantwortung, Mitwirkungsleistun-gen und Verantwortlichkeiten wird in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen, technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen zu schaffen und in seinem Leis-tungs- und Betriebskonzept zu berücksichtigen. Sofern Anwendungen oder Infrastrukturkomponenten besonderen regulatorischen Anforderun-gen unterliegen, sind diese entsprechend den jeweils geltenden Sicherheits-, Dokumentations- und Nachweispflichten zu betreiben. Die Leistungen werden auf Basis definierter Service-Level-Agreements sowie ergänzender Sicherheits- und Betriebsanforderungen erbracht. Für ausgewählte Leistungen können erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Wiederanlaufzeiten und Betriebsbereitschaft gelten. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Anwenderarbeitsplätze, Service-Desk-Leistungen sowie Security-Operations-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.
Managed Workplace
Das Los Managed Workplace umfasst sämtliche Leistungen zur Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung der von den Anwendern der Auftraggeberin genutzten digitalen Arbeitsplatzaus-stattung. Die IT-Arbeitsplatzausstattung umfasst insbesondere Endgeräte wie Desktop-PCs, Notebook-PCs, Tablets, Smartphones sowie weitere mobile und stationäre Endgeräte. Darüber hinaus umfasst sie die für die Nutzung dieser Endgeräte erforderlichen Peripheriegeräte wie Monitore, Dockingstationen, Druck- und Scanlösungen, Konferenz- und Medientechnik, Zubehörkomponenten sowie weitere Arbeitsplatzausstattungen. Die Mengengerüste der im Scope befindlichen Endgeräte und Peripheriekomponenten werden den Bewerbern im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in Form detaillierter Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nahezu den vollständigen Lebenszyklus der IT-Arbeitsplatzausstattung. Hierzu gehören insbesondere: Planung und Standardisierung, Beschaffung, Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme, Softwareverteilung, Asset Management, Geräteverwaltung, Betrieb, Wartung, Austausch, Umzugsleistungen, Rücknahme und Entsorgung. Darüber hinaus umfasst das Los die für die Nutzung der Endgeräte erforderlichen Arbeitsplatzservices. Diese beinhalten insbesondere Leistungen für Betriebssysteme, Standardsoftware, Client-Management, Endpoint-Konfigurationen, mobile Arbeitsplätze sowie weitere nutzernahe Arbeitsplatzfunktionen. Bestandteil des Loses sind ebenfalls Leistungen für die Bereitstellung und den Betrieb moderner Kommunikations- und Kollaborationsarbeitsplätze. Hierzu zählen insbesondere Funktionen für elektronische Kommunikation, Zusammenarbeit, digitale Meetings sowie weitere Arbeitsplatzservices, die zur täglichen Zusammenarbeit der Mitarbeiter erforderlich sind. Die Leistungen werden für unterschiedliche Nutzergruppen und Anforderungsprofile erbracht. Die hierfür maßgeblichen Serviceklassen, Qualitätsstufen und Service Level Agreements wer-den im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbringern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind zentrale Rechenzentrumsleistungen, zentrale Netzwerkleistungen, das Identitätsmanagement, Security Operations sowie die zentrale Service-Desk-Funktion, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.
Service Desk & operative Service-Integration
Das Los Service Desk & operative Service-Integration umfasst die Erbringung zentraler Anwenderunterstützungs- und Service-Management-Leistungen für die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt den zentralen Single Point of Contact für die Anwender der Auftragge-berin bereit und verantwortet die Annahme, Bearbeitung, Steuerung und Nachverfolgung von Serviceanfragen, Störungen und weiteren Vorgängen gemäß den vereinbarten Prozessen. Die Leistungserbringung erfolgt hierbei grundsätzlich unter Nutzung der durch die Auftraggeberin bereitgestellten Systeme für IT-Service-Management. Die Leistungen werden für sämtliche im Scope befindlichen IT-Services erbracht. Dies umfasst sowohl Leistungen der durch den Auftragnehmer selbst erbrachten Lose als auch Leistungen weiterer Auftragnehmer sowie Leistungen interner Organisationseinheiten der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Service Desk, Incident Management, Service Request Management, Kommunikationsleistungen gegenüber Anwendern, Ticket-Koordination, Eskalationsmanagement, Knowledge Management, Reporting, Service-Level-Überwachung und operative Service Integration. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die operative Steuerung und Koordination der an der Leistungserbringung beteiligten Leistungspartner. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung definierter Übergabepunkte, die Nachverfolgung losübergreifender Vorgänge sowie die Sicherstellung eines für die Anwender konsistenten Serviceerlebnisses. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind die fachliche Betriebsverantwortung für Infrastruktur-, Platt-form-, Arbeitsplatz- oder Security-Leistungen sowie strategische Steuerungsaufgaben der Auftraggeberin.
Security Operation Center (SOC)
Das Los Security Operations Center umfasst Leistungen zur Überwachung, Analyse, Erken-nung und Behandlung sicherheitsrelevanter Ereignisse innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt die für die Erkennung potenzieller Sicherheitsvorfälle erforderlichen Betriebs- und Analyseleistungen bereit und unterstützt die Auftraggeberin bei der fortlaufenden Ver-besserung ihres Sicherheitsniveaus. Die Leistungen werden für die im Scope befindlichen Systeme, Anwendungen, Plattformen, Netze und Endpunkte der Auftraggeberin erbracht. Der genaue Umfang der einbezogenen Systeme und Datenquellen wird im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Security Monitoring, Erkennung und Bewertung von Sicherheitsereignissen, Eskalation von Sicherheitsvorfällen, Schwachstellenbezogene Unterstützungsleistungen, Forensische Unterstützungsleistungen, Sicherheitsreporting. Die Leistungen werden kontinuierlich erbracht und schließen die Identifikation, Bewertung und Eskalation sicherheitsrelevanter Ereignisse gemäß definierter Reaktions- und Eskalationsverfahren ein. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der Bewertung neuer Bedrohungen sowie bei der Weiterentwicklung der für die Sicherheitsüberwachung eingesetzten Prozesse, Regeln und Betriebsverfahren.Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Prozessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollständig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchronisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieser Lose sind die operative Durchführung von Infrastrukturänderungen, die Administration von Zielsystemen sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sicher-heitsmaßnahmen innerhalb der fachlichen Zuständigkeit anderer Auftragnehmer. Diese ver-bleiben bei den jeweils verantwortlichen Leistungserbringern.